Dienstag, 12. März 2013

Sozialminister Andreas Storm lehnt Rente mit 69 ab



Der saarländische Sozialminister Andreas Storm (CDU) lehnt das in der Studie „Alterssicherung, Arbeitsdynamik und neue Reformen: Wie das Rentensystem stabilisiert werden kann“ der Ruhr-Universität Bochum im Auftrag der Bertelsmann Stiftung formulierte Szenario ab, das Renteneintrittsalter auf 69 Jahre zu erhöhen. „Auch die Vorstellung einer Einbeziehung von Beamten und generell von Selbstständigen in die Gesetzliche Rentenversicherung ist nicht zielführend“, sagte heute Sozialminister Storm.



„Der Focus unserer Überlegungen muss heute auf der beschlossenen schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf  67 Jahre liegen. Zunächst müssen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Menschen auch tatsächlich bis zur Vollendung ihres 67. Lebensjahres erwerbstätig sein können. Gleichzeitig ist der Renteneintritt künftig flexibler auszugestalten. Höhere Hinzuverdienstgrenzen können dabei helfen, die Attraktivität der Teilrente zu steigern. Der Präventions- und Rehabilitationsgedanke und damit die gesundheitlichen Aspekte müssen gestärkt werden. Es muss kurzfristig mehr Geld für die Rehabilitationsmaßnahmen in der Gesetzlichen Rentenversicherung fließen.“


Gleichzeitig sind Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente dringend erforderlich. Minister Storm wirbt hier für die „Förderrente plus“, die die Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer mit einer zusätzlichen Erwerbsminderungsabsicherung durch die Arbeitgeber verbindet.



Der saarländische Sozialminister Andreas Storm war in diesem Jahr auch Gastredner beim traditionellen Heringsessen des CDU-Ortsverbandes Eppelborn.
Storm ist als ausgewiesener Sozialexperte ein Glücksfall für unser Land.

Gegen die Einbeziehung der Beamten in die Rentenversicherung spricht, dass zwar kurzfristig erhöhte Beiträge fließen, die den heutigen Rentenbeziehern zu Gute kommen („Einführungsgewinn“). Gleichzeitig erwerben die Beamten aber auch Rentenansprüche, die in der Zukunft seitens der Rentenversicherung befriedigt werden müssen. Es ist vielmehr zu erwarten, dass der Beitragssatz dadurch langfristig sogar noch höher steigen wird. Ebenso bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese neue Konstruktion.

In Bezug auf die Selbstständigen sollte über die Einbeziehung der so genannten „Solo-Selbständigen“ in die Gesetzliche Rentenversicherung nachgedacht werden. Solo-Selbständige arbeiten meist ohne Mitarbeiter und vernachlässigen oft ihre Altersvorsorge. Hier ist die Einbeziehung sinnvoll, um der späteren Altersarmut entgegenzuwirken.

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