Donnerstag, 7. März 2013

Schluss mit Abzocke am Telefon und im Internet

Die CDU-geführte Bundesregierung schiebt untergeschobenen Verträgen am Telefon, unseriösem Inkasso und übertriebenen Abmahnungen einen Riegel vor. Der Entwurf für ein „Anti-Abzocke-Gesetz“ sieht vor:
 

  • Millionen von Bürgern werden jährlich mit verkappter Werbung am Telefon belästigt. Über Umfragen und Gewinnspiele wird versucht, ihnen Verträge unterzuschieben. Damit ist nun Schluss: Telefonische Verträge müssen schriftlich bestätigt werden. Wer Bürger mit unerbetenen Werbeanrufen belästigt, muss mit drastischen Strafen bis zu 300.000 Euro rechnen.
  • K Das neue Gesetz schützt Verbraucher auch vor dubiosen Geldeintreibern. Inkassounternehmen müssen künftig auf Anfrage sehr genau Auskunft darüber geben, wie ihre Forderungen und Gebühren entstanden sind.
  • Dem Unwesen, Internetnutzer schon bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen mit hohen Gebühren abzumahnen, wird ein Riegel vorgeschoben. Internetnutzer, die kostenpflichtige Bilder, Musik oder Videos aus dem Netz heruntergeladen haben, dürfen beim ersten Mal höchstens mit einer Gebühr von 155,30 Euro abgemahnt werden. Zudem müssen die abmahnenden Kanzleien angeben, woher die Information über die Urheberrechtsverletzung stammt und wie der genutzte Internetanschluss ermittelt wurde.
Die christlich-liberale Koalition sorgt mit klaren Regeln und Transparenz für Verbraucherschutz
beim Einkaufen, bei Bankgeschäften sowie selbstverständlich auch im Internet und
bei Telefongeschäften. Für uns stehen die Bürger im Mittelpunkt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen