Montag, 20. August 2012

Stabile Renten: Sozialminister Andreas Storm (CDU) fordert „echte Generationenreserve“

Saarlands Sozialminister Andreas Storm und Berlins Sozialsenator Mario Czaja (CDU) fordern, die Rentenrücklagen zu einer „echten Generationenreserve“ auszubauen – Dialog zwischen Bund und Ländern zur nachhaltigen Stabilisierung der Rentenfinanzierung erforderlich
„Derzeit können wegen der guten Wirtschaftslage in der Rentenversicherung Rücklagen gebildet werden. Aber mittelfristig werden die Ausgaben die Einnahmen schon deshalb übersteigen, weil die Zahl der Rentner immer größer wird“, erklärten der saarländische Sozialminister Andreas Storm und der Berliner Sozialsenator Mario Czaja. Sie bekräftigten damit ihre Position, die Rücklagen derzeit nicht abzusenken. 
„Es ist absurd die Rücklagen in den nächsten Jahren nahezu vollständig abzuschmelzen und kurzfristig den niedrigsten Beitragssatz seit 1995 einzuführen“, so Andreas Storm zu der Ankündigung des Bundesarbeitsministeriums, den Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung im kommenden Jahr von 19.6% auf 19.0% abzusenken. 
"Eine solche Politik ist unsolide. Ein Durchschnittsverdiener wird durch die Absenkung um 0,6 Prozentpunkte um 7,50 Euro im Monat entlastet“, sagte Mario Czaja.  
Beide Minister sind sich einig und fordern gemeinsam: „Es ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit, eine nachhaltige Stabilisierung der Rentenfinanzierung zu gewährleisten. Daher muss die vorgesehene Beitragsabsenkung unterbleiben und ein Ausbau der Rücklagen der Rentenversicherung zu Gunsten einer „echten Generationenreserve“ erfolgen“!

Angesichts der sich abzeichnenden breiten Länderfront, die den Gesetzentwurf ablehnt, halten die beiden Unionspolitiker es für das Gebot der Stunde, dass der Bund im Vorfeld des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens mit den Ländern eine Verständigung über eine nachhaltige Stabilisierung der Rentenfinanzierung herbeiführt.


Hintergrund:
Nach dem Sozialgesetzbuch VI ist die Regierung verpflichtet, den Rentenbeitragssatz abzusenken, wenn die Rücklage der Rentenversicherung 1,5 Monatsausgaben übersteigt.