Sonntag, 22. April 2012

Haderthauer: Familienarbeit muss bei der neuen Zuschussrente gleichberechtigt wie Erwerbsarbeit berücksichtigt werden


Familienarbeit muss neben der traditionellen Erwerbsarbeit als neue Berechnungsgrundlage in die von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen geplante Zuschussrente zur Absicherung gegen Altersarmut eingebaut werden. 
Das erwartet Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) von der neuen Gesetzesinitiative der Bundesregierung.  In einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung" (Montag-Ausgabe) sagte Christine Haderthauer:

"Das Modell enthält richtige Ansätze. Ich will das aber zielgenauer machen und stärker differenzieren, als es der derzeitige Entwurf vorsieht. Familienarbeit muss genauso wie Erwerbstätigkeit in die Rente einfließen." Dazu müsse das Äquivalenzprinzip angepasst werden, das der Rente zu Grunde liege. Bislang heißt es: 
Rentenanwartschaft entsprechend der Erwerbstätigkeit. "Zukünftig muss die gesamte Lebensleistung maßgeblich sein für die Rentenhöhe", verlangt Haderthauer. "Es wird Zeit, dass die Erziehung von Kindern und Pflege von Angehörigen endlich der Erwerbstätigkeit gleichgestellt wird." Im Streit um die Einführung des Betreuungsgeldes warnte die CSU-Politikerin die FDP vor unzulässigen Tauschgeschäften. Die FDP wisse, dass das Betreuungsgeld von der Koalition "in einem Paket" verhandelt worden sei, zum Beispiel mit der Erweiterung der Zuwanderung, die der FDP wichtig gewesen sei. 
"Die Zuwanderungsregelung hätten wir nicht gebraucht. Die FDP hat also den politischen Preis schon erhalten. Wir sind quitt", sagte Christine Haderthauer. Trotzdem zeigte sich die CSU-Politikerin überzeugt davon, dass Betreuungsgeld kommen werde "und zwar als Barauszahlung ohne Extra-Bedingungen, wie in der Koalitionsrunde vereinbart". Das wäre "das erste Mal, dass eine Vereinbarung aus dem Koalitionsausschuss nicht eingehalten wird", sagte die Ministerin.


Originaltext:         Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351

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