Der saarländische Sozialminister Andreas Storm (CDU) lehnt das
in der Studie „Alterssicherung, Arbeitsdynamik und neue Reformen: Wie das
Rentensystem stabilisiert werden kann“ der Ruhr-Universität Bochum im Auftrag
der Bertelsmann Stiftung formulierte Szenario ab, das Renteneintrittsalter auf
69 Jahre zu erhöhen. „Auch die Vorstellung einer Einbeziehung von Beamten und
generell von Selbstständigen in die Gesetzliche Rentenversicherung ist nicht
zielführend“, sagte heute Sozialminister Storm.
„Der Focus unserer Überlegungen muss heute auf der
beschlossenen schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67
Jahre liegen. Zunächst müssen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die
Menschen auch tatsächlich bis zur Vollendung ihres 67. Lebensjahres
erwerbstätig sein können. Gleichzeitig ist der Renteneintritt künftig flexibler
auszugestalten. Höhere Hinzuverdienstgrenzen können dabei helfen, die
Attraktivität der Teilrente zu steigern. Der Präventions- und
Rehabilitationsgedanke und damit die gesundheitlichen Aspekte müssen gestärkt
werden. Es muss kurzfristig mehr Geld für die Rehabilitationsmaßnahmen in der
Gesetzlichen Rentenversicherung fließen.“
Gleichzeitig sind Verbesserungen bei der
Erwerbsminderungsrente dringend erforderlich. Minister Storm wirbt hier für die
„Förderrente plus“, die die Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer mit einer
zusätzlichen Erwerbsminderungsabsicherung durch die Arbeitgeber verbindet.
Der saarländische Sozialminister Andreas Storm war in diesem Jahr auch Gastredner beim traditionellen Heringsessen des CDU-Ortsverbandes Eppelborn.
Storm ist als ausgewiesener Sozialexperte ein Glücksfall für unser Land.
Gegen die Einbeziehung der Beamten in die Rentenversicherung
spricht, dass zwar kurzfristig erhöhte Beiträge fließen, die den heutigen
Rentenbeziehern zu Gute kommen („Einführungsgewinn“). Gleichzeitig erwerben die
Beamten aber auch Rentenansprüche, die in der Zukunft seitens der
Rentenversicherung befriedigt werden müssen. Es ist vielmehr zu erwarten, dass
der Beitragssatz dadurch langfristig sogar noch höher steigen wird. Ebenso
bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese neue
Konstruktion.
In Bezug auf die Selbstständigen sollte über die
Einbeziehung der so genannten „Solo-Selbständigen“ in die Gesetzliche
Rentenversicherung nachgedacht werden. Solo-Selbständige arbeiten meist ohne
Mitarbeiter und vernachlässigen oft ihre Altersvorsorge. Hier ist die
Einbeziehung sinnvoll, um der späteren Altersarmut entgegenzuwirken.
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